Hort

Tagesablauf im Hort

Während der Schulzeit

ab 6.30 Uhr

Frühhort bei Bedarf

11:45 – 13:45 Uhr

Ankommen der Kinder

12:00 – 14:00 Uhr

gemeinsames Mittagessen in kleinen Gruppen

12:00 – 15:00 Uhr

Zeit zum Spielen und Erledigen der Hausaufgaben

15:00 – 17:00 Uhr

Freies Spiel im Garten

Unser Hort hat an Schultagen von 11.00 – 17.00 Uhr und in den Ferien von 9.00 – 15.00 Uhr geöffnet.

Kooperation mit der 56. Grundschule

Zwischen der 56. Grundschule und unserem Hort besteht eine Kooperationsvereinbarung, in welcher grundlegende Aspekte einer gemeinsamen pädagogischen Arbeit festgehalten sind. Wir bemühen uns um einen regen Informationsaustausch mit der Schule bzw. den verantwortlichen Lehrern und nehmen am Elternabend der neuen Schulanfänger sowie der Einschulungsfeier teil.

Hausaufgaben

Wir motivieren die Kinder dazu, ihre Hausaufgaben im Hort zu erledigen und schaffen ihnen die dafür notwendigen Rahmenbedingungen, wie einen geeigneten Arbeitsplatz, und sorgen für eine ruhige Atmosphäre. Wir achten darauf, dass die Hausaufgabenzeit bei den jüngeren Schulkindern (1./2. Klasse) 30 Minuten und bei den älteren (3./4. Klasse) 45 Minuten nicht überschreitet. Während dieser Zeit stehen wir den Kindern als Ansprechpartner zur Verfügung und geben bei Bedarf Hilfestellung.

In Absprache mit der Grundschule ist bei uns jeden Mittwoch ein hausaufgabenfreier Tag. Dies nutzen wir regelmäßig, um den Kindern besondere Aktivitäten anzubieten oder um Geburtstage und besondere Höhepunkte des Kirchenjahres zu feiern.

Feriengestaltung

Die Ferienzeit im Hort ist ein besonderes Gruppenerlebnis und gehört zu den Höhepunkten im Schuljahr. In den Schulferien bieten wir unseren Hortkindern ein gesondertes Ferienprogramm an, welches wir entsprechend der Interessen und Wünsche der Kinder abwechslungsreich gestalten. Neben einzelnen Ausflügen enthält dieses auch besondere Aktivitäten im Hort sowie bewusste Freiräume für ungestörtes Spielen. Die Betreuung in den Ferien findet von 9.00 bis 15.00 Uhr statt. Darüber hinaus ist bei Bedarf eine Betreuung im Kindergarten gewährleistet.

Beteiligung von Kindern

Wir verstehen Beteiligung als pädagogisches Grundprinzip und sind überzeugt davon, dass Kinder eigenaktive und eigenständige Personen mit individuellen Rechten, Bedürfnissen und Wünschen sind. Aus diesem Grund ist es uns wichtig, dass unsere Hortkinder an wichtigen Entscheidungen beteiligt werden. Dies betrifft nicht nur die Gestaltung der Räume, sondern auch die Anschaffung von Spielmaterial.

Beteiligung bedeutet für uns auch, dass Kinder im Zusammenleben mit anderen Pflichten haben. Die Übernahme einzelner Dienste gehört für unsere Hortkinder zum Alltag.